"Das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen."

 

 




Seinen Schwur
erneuern!

EINE PREMIERE:
Reservistengelöbnis 
am Veteranentag 
15.06.2025

Die Kreisgruppe Ahlhorn führt am Veteranentag, Sonntag, den 15.06.2025 das „1. öffentliche Reservistengelöbnis“ durch. Grundgedanke dabei ist, dass Reservisten ihren geleisteten Schwur „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ bekräftigen können, um damit ein Zeichen für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und für den Willen zur Verteidigung öffentlich zu setzen. Diese Veranstaltung von Reservisten für Reservisten hat eine rein symbolische Bedeutung und findet in dieser Form seit Bestehen der Bundeswehr zum ersten Mal statt.

Ganz im Geiste des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom April 2024 möchten wir mit dem 1. Reservistengelöbnis die Veteranen und Reservisten in der Öffentlichkeit sichtbar machen und die Botschaft senden, dass das gegebene Versprechen „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ angesichts der Sicherheitslage aktueller denn je ist.

Wer kann teilnehmen?

Am Reservistengelöbnis können alle diejenigen teilnehmen, die als Soldat/in Dienst in der Bundeswehr geleistet haben - ganz egal wann. Denn jeder, der als Wehrpflichtiger, Zeit- oder Berufssoldat gedient hat und seinen ihm verliehenen Dienstgrad noch besitzt, ist zugleich Reservist und Veteran. Dazu eingeladen, ihren Schwur zu erneuern sind auch Kameradinnen und Kameraden, die über 65 Jahre sind. Zwar gehören diese nicht mehr zu den "wehrrechtlich verfügbaren Personen", doch freuen wir uns darüber, wenn auch die lebenserfahrenen Kameraden und Kameradinnen ein Statement setzen wollen. 

Auch wenn das 1. Reservistengelöbnis eine Verbandsveranstaltung (VVag) mit Uniformtrageerlaubnis des Reservistenverbandes und keine dienstliche Veranstaltung der Bundeswehr (DVag) ist, gibt es ein paar wenige Bedingungen für die Teilnahme: 

  • Wenn man an der Zeremonie teilnehmen möchte, muss man gesundheitlich in der Lage sein, eine Stunde lang still stehen zu können. 
  • Man muss dienstlich mit einem Feldanzug (Flecktarn) eingekleidet sein oder diesen privat besitzen und über eine allgemeine Uniformtrageerlaubnis verfügen.
  • Der verliehene Dienstgrad darf nicht aberkannt sein.
  • Eine schriftliche Anmeldung ist notwendig (online).

Herzlich eingeladen sind auch Zuschauer wie VdRBw-Fördermitglieder, Verwandte, Freunde und Sympathisanten.

Was ist geplant?

Der Ablauf des 1. Reservistengelöbnisses ist wie folgt geplant:

  • Einmarsch der Teilnehmer zu Marschmusik
  • Ansprache des Stellv. Vorsitzender der VdRBw-Kreisgruppe Ahlhorn, Oberst a.D. Wolfgang Rasquin
  • Ansprache von Kristian Kater, Bürgermeister der Stadt Vechta
  • Sprechen der Gelöbnisformel als symbolische Bekräftigung des bereits in der Dienstzeit geleisteten Schwures
  • Abspielen der Nationalhymne

Natürlich wird es nach dem offiziellen Teil die Möglichkeit geben, in einem geselligen Rahmen sich auszutauschen, kennenzulernen und Kontakte zu pflegen. Zur Verpflegung gibt es die "obligatorische" Erbsensuppe nach Bundeswehrrezept aus der Feldküche der Reservistenkameradschaft Huntlosen.

Wo und wann?

Sonntag, den 15.06.2025
Zitadelle Vechta
bis 09.30 Uhr Eintreffen am Meldekopf Zitadelle, 49377 Vechta
anschl. Einweisung in die Abläufe/Organisation und Antreten
11.00 Uhr Einmarsch/Beginn des Gelöbnisses

Das 1. Reservistengelöbnis findet vor dem „Zeughaus“ in Vechta statt. Das historische Gebäude stammt aus dem Jahre 1698 und ist eins von zwei erhaltenen Gebäuden der ehemaligen Zitadelle und Festung Vechta.  Ein Zeughaus diente im 17. Jahrhundert zur Lagerung von Waffen und militärischer Ausrüstung. Foto: Museum Vechta/Kai Jansen

Kontakt

Kreisgruppe Ahlhorn im VdRBw e.V.
Abernettistraße 200
27755 Delmenhorst

Tel. 04221 1238417

delmenhorst@reservistenverband.de

 

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